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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die psychologische Beratung

 

 § 1 Anwendung der AGB

 

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und dem Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Psychologischen Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet. Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht er wartet werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

 

Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Psychologischen Berater gegenüber zu erklären. Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient grundsätzlich nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und an deren Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint.

 

§ 4 Honorierung Beraters

 

Die Honorare sind vor jedem Termin von dem Klienten sofort ohne Abzug zu bezahlen. Das Honorar muss spätestens 12 Stunden vor Beratungsbeginn beim Berater eingegangen sein. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten, sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken. Wünscht der Klient keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies dem Psychologischen Berater entsprechend mitzuteilen. Der Klient ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen. Bei nicht in Anspruch genommenen verein barten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetra ges in Höhe von 50 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Termine, die von Seiten des Psychologischen Beraters abgesagt wer den müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologische Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet

 

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

 

Der Psychologische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Aus künften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht zu; er kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Klient seine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Psychologische Berater diese kostenpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

 

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den All gemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu sollen Gegen Vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorgelegt werden. Vor dem Gang zur Gerichtsbarkeit soll mit einer Mediation versucht werden den Konflikt zu klären.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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